BD BAnzA (Pull)

Der Kauf von einzelnen Dokumenten ist mit Firstgate Click&Buy, mit Kreditkarte, im Lastschriftverfahren oder per infin möglich. Klicken Sie dazu auf das gewünschte Dokument. Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Support.
Eine Übersicht über unser Gesamtangebot erhalten Sie hier. Informieren Sie sich auch über unsere kostengünstigen Abonnements.



Jahrg. 2009

Ausgegeben am 8.10.2009

Nr. 151, S. 3495 - 3498


Tag

Inhalt

    Preis

 Inhaltsverzeichnis * 

 

Inhaltsverzeichnis 
   

 Bekanntmachungen 
 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Bundesministerium für Bildung und Forschung 

02.07.2009

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker/zur Keramikerin (Keramikgewerbe-Ausbildungsverordnung - KerAusbV) nebst Rahmenlehrplan (Beilagenhinweis) 
€ (1 S.)
   

 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 

04.09.2009

Bekanntmachung von harmonisierten Normen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes 
€ (1 S.)
   

04.09.2009

Berichtigung der Bekanntmachung von harmonisierten Normen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes 
€ (1 S.)
   

 Land Nordrhein-Westfalen 

28.09.2009

Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg, Siegen, über die Ungültigkeitserklärung eines Befähigungsscheins nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) 
€ (1 S.)
   

 Sonstiges 
 Auswärtiges Amt 

 

Generalkonsulat von Portugal in Hamburg 
€ (1 S.)
   

 

Ungültigkeitserklärung von Ausweisen 
€ (1 S.)
   

 Hinweise 

 

Inhalt des Bundesgesetzblattes Teil I Nr. 64 vom 02.10.2009 
€ (1 S.)
   

 

Wert eines Sonderziehungsrechts des Internationalen Währungsfonds in Euro 
€ (1 S.)
   

 

Scheckeinzugskurse der Deutschen Bundesbank 
€ (1 S.)
   


(Ausgabe von Makrolog)
http://recht.makrolog.de
Voriges Heft Nächstes Heft
* Hinweis: Recht für Deutschland verfertigt dieses Inhaltsverzeichnis selbst. Das Inhaltsverzeichnis der amtlichen Papierausgabe können registrierte Benutzer als Faksimile über den entsprechenden Link hinter dem Eintrag "Inhaltsverzeichnis" aufrufen.